Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (Aufträge, Projekte, etc.), mündlich oder schriftlich, mit Lukas Kunzmann und dem Auftraggeber. Eine Bestätigung des Auftrags kann schriftlich, elektronisch (E-Mail, Facebook, etc.) oder mündlich erfolgen und zählt als Zustimmung zu diesen AGB. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Lukas Kunzmann sie schriftlich bestätigt. Lukas Kunzmann ist jederzeit dazu berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
2. Annullierungen
Buchungen können bis spätestens 10 Tage vor dem Buchungstermin annulliert werden. Bei jeder Annullierung muss jedoch die bis dahin erbrachte Vorbereitungsarbeit in Rechnung gestellt werden. Bei einer Annulierung bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin fallen 50 % der Kosten an, bei Annulierung zwischen 5 Tage (120 Stunden) bis 48 Stunden vor dem gebuchen Termin werden 70 % der gebuchten Zeit bzw. des gebuchten Projekts in Rechnung gestellt. Danach ist keine Annulierung möglich, die gebuchte Zeit, der gebuchte Termin bzw. das gebuchte Projekt muss zu 100% bezahlt werden. 
Diese Zeiten beziehen sich immer auf den zuerst vereinbarten Termin. Bei aus Kulanz verschobenen Terminen zählen die oben genannten Fristen nicht. Hier muss immer 100% der gebuchten Zeit/des gebuchten Projekts beglichen werden. Eine abzügliche Kulanz des zu zahlenden Betrages bei einer Annullierung ist immer an die Verschiebung des vereinbarten Termins um bis zu 3 Monate gebunden. Wird das Projekt komplett abgebrochen, ist keine Kulanz möglich. Wird der Auftrag zwischen dem ursprünglich vereinbarten Termin und dem neu vereinbarten Termin annulliert, entfällt die Kulanz rückwirkend und muss nachbezahlt werden. Wurde noch kein neuer Termin vereinbart und der Auftrag wird annulliert, entfällt die Kulanz ebenfalls rückwirkend und muss nachbezahlt werden. 
Fällt ein vereinbarter Dreh kurzfristig (gemeint ist die Zeitspanne von 36 Stunden vor dem Dreh bis zum Ende der Dreharbeiten) durch Verschulden des Auftraggebers aus oder wird abgebrochen, zählt der Drehtag als erbracht und muss in vollem Umfang vom Auftraggeber gezahlt werden. Da der Drehtag in diesem Fall als erbracht gilt, ist Lukas Kunzmann von allen Pflichten entbunden, einem neuen Drehtag zuzustimmen und das Projekt weiter umzusetzen. Stimmt Lukas Kunzmann einer Weiterführung des Projekts nicht zu, müssen vom Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen beglichen werden.
3. Haftpflicht
Ausfallzeiten, die durch irgendwelche Störungen der Geräte während der Buchungsdauer entstehen, werden dem Kunden nicht verrechnet. Jedoch haftet Lukas Kunzmann nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden und Kosten. Lukas Kunzmann haftet nicht für entstehende Kosten aufgrund Verzögerung/Produktionsausfall durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Tod, sonstige technischen Defekte). Er haftet nicht für den technischen Zustand für von ihm bereitgestellten Geräten. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch Ihn entstanden sind. Für Geräte, Gegenstände und Eigentum des Kunden übernimmt Lukas Kunzmann keine Haftung.
4. Versicherungen
Ist der Auftraggeber eine Filmproduktion, ein Produzent oder vergleichbares, gilt es als selbstverständlich, dass dieser alle nötigen Versicherungen für den Dreh abgeschlossen hat und Lukas Kunzmann somit im Falle eines Unfalls oder ähnliches abgesichert und versichert ist. Alle Schäden, die durch Lukas Kunzmann entstehen, sowie alle Schäden, die an Lukas Kunzmann entstehen können, sind somit von Seiten der Produktion versicherungstechnisch abgesichert.

5. Änderungen und Änderungsschleifen
Änderungen des abgenommenen Drehbuchs, des Drehkonzepts oder der wesentlichen gesetzten Parameter der Produktion berechtigen Lukas Kunzmann zur Nachkalkulation und zusätzlichen Vergütung in nachgewiesener Höhe zzgl. Gewinnmarge, oder er bleibt berechtigt, die Produktion wie bestellt herzustellen. In allen Angeboten ist eine (1) Änderungsschleife mit dem Auftraggeber enthalten - solange diese insgesamt einen Arbeitstag nicht überschreitet. Weitere Änderungen, die darüber hinaus gehen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Allgemeines
Bei sämtlichen Aufträgen werden die oben genannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" durch den Auftraggeber anerkannt. Allfällige abweichende Übereinkommen müssen schriftlich festgehalten werden und zwar unter gleichzeitigen Verweis auf die vorliegende Vereinbarung. Sollte ein Punkt aus rechtsgründen nicht wirksam sein, so sind alle anderen Bestandteile dieser AGB davon nicht betroffen und bleiben gültig.
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